Stimmungsvolle Fotos für eine Tanzankündigung in einem Flyer oder einem
Internetbeitrag tragen wesentlich dazu bei, die LeserInnen zum (Weiter)lesen zu
animieren.  Deswegen ist es wichtig,
attraktive Bilder zur Verfügung zu haben. Oft aber herrscht Unsicherheit darüber, welche Bilder verwendet werden dürfen.

Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten bei der Veröffentlichung von Fotos?

Selbst erstellte Fotos

Hat man das Foto selbst erstellt, ist das Thema der
Urheberschaft schon mal geklärt ;-). Dann stellt sich die Frage, was auf dem Foto
zu sehen ist. Sind es Menschen, wenige Personen, die gut zu erkennen sind,
dann ist es empfehlenswert, sich ein „Model Release“ zu holen, eine Zustimmung
dazu, dass das Foto veröffentlicht wird. Zum Zwecke des Nachweises holt man sich
das OK am besten schriftlich. 

Werden Fotos in Innenräumen gemacht, gilt das Hausrecht des
jeweiligen Gebäudes – z.B. in Museen, wo das Fotografieren oftmals verboten ist. Bei Veranstaltungsorten ist es gut, das einmal zu
klären.  

Bezüglich Logos uä gibt es weitere Einschränkungen, die im Markenrecht definiert sind. Genereller Tipp: Logos nur nach Zustimmung benutzen.

Fotos aus dem Internet/Büchern…

Prinzipiell sind Fotos von anderen urheberrechtlich
geschützt. Nur wenige wissen, dass urheberrechtliche Ansprüche in der Europäischen
Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. 
Möchte man ein solches Foto nutzen, dann braucht man die Zustimmung der
FotografIn
. Das ist prinzipiell auch bei Fotos aus dem Internet so. Das Internet ist wie die Schaufenster einer Einkaufsstraße: Man kann die ausgestellten Dinge gratis anschauen, will man sie aber
nutzen, muss man um Erlaubnis fragen bzw. das Ding kaufen.

Allerdings gibt es für Urheber die Möglichkeit, die
Werknutzung freizugeben.  Das kann man
zumeist in den Nutzungsbedingungen oder den FAQs (häufig gestellten Fragen) der
jeweiligen Webseite herausfinden oder es steht bei den Bildern selbst.

Am einfachsten ist es, Bilder zu nehmen, die gemeinfrei  sind oder unter einer „Public Domain“-Lizenz
stehen.

Beispiel für ein Bild, das gemeinfrei ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Round_dance_around_1915.jpg
 

Beispiel für ein Bild, das unter einer „Public domain“
ähnlichen CC0- „Kein Urheberrecht“-Lizenz
hochgeladen wurde:

http://pixabay.com/de/griechenland-folk-tanz-geschichte-343798/

Auf der Plattform Pixabay findet man unter
Nutzungsbedingungen: http://pixabay.com/de/service/terms/
die Aussage, dass alle Bilder dieser Plattform unter einer CC0/Public Domain-Lizenz zur
Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, alle diese Bilder kann man sogar ohne
Namensangabe und auch für kommerzielle Zwecke nutzen. Einzige Einschränkung:
die Plattform garantiert nicht, dass für die Bilder alle Model Releases etc.
geklärt sind, dh. Solche Bilder sollte man nicht verwenden, mehr dazu unter : http://pixabay.com/de/blog/posts/public-domain-bilder-und-bildrechte-was-ist-erla-33/

Dieser Beitrag ist der erste einer Serie, die in
unregelmäßigen Abständen weitergeführt wird. 

Ein aktueller Artikel dazu auch bei Safer Internet: Fotos im Internet - Nicht alles ist erlaubt!

Zur Autorin: Angelika Güttl-Strahlhofer ist zertifizierte Safer Internet-Trainerin und Weiterbildnerin am Onlinecampus Virtuelle Pädagogische Hochschule. Sie beschäftigt sich mit der Nutzung von freien (Bildungs)Materialien aus dem Internet, bietet dazu Weiterbildungsveranstaltungen an und betreut fachspezifische Communities.